Die Regel

Vorbereitung auf die Reise

BULLIERTE REGEL (1223)

Honorius, Bischof, Diener der Diener Gottes, seinen geliebten Söhnen, Bruder Franziskus und den anderen Brüdern des Ordens der Minderbrüder, Gesundheit und apostolischen Segen. Der Apostolische Stuhl ist gewohnt, fromme Gelübde zu erteilen und die ehrlichen Wünsche der Bittsteller wohlwollend zu erfüllen. Deshalb, geliebte Söhne im Herrn, bestätigen wir, indem wir eure frommen Bitten annehmen, mit apostolischer Autorität die Regel eures Ordens, die von unserem Vorgänger Papst Innozenz, dem guten Andenken, approbiert und hier niedergeschrieben wurde, und wir bestätigen sie mit dem Patronat des vorliegenden Dokuments. Die Regel lautet wie folgt:

KAPITEL I: Im Namen des Herrn! Das Leben der Minderbrüder beginnt

Die Regel und das Leben der Minderbrüder besteht darin, das heilige Evangelium unseres Herrn Jesus Christus zu befolgen, im Gehorsam, ohne etwas Eigenes und in Keuschheit zu leben.
Bruder Franziskus verspricht dem Herrn Papst Honorius und seinen kirchlich gewählten Nachfolgern sowie der römischen Kirche Gehorsam und Ehrerbietung. Und die anderen Brüder sind verpflichtet, Bruder Franziskus und seinen Nachfolgern zu gehorchen.

KAPITEL II: Von denen, die in dieses Leben eingehen wollen, und wie sie aufgenommen werden sollen

Wenn einige von ihnen in dieses Leben eintreten und zu unseren Brüdern kommen wollen, sollen diese zu ihren Provinzialministern geschickt werden, denen allein und nicht anderen erlaubt ist, die Brüder aufzunehmen. Die Seelsorger sollen sie sorgfältig auf den katholischen Glauben und die Sakramente der Kirche hin untersuchen und prüfen, ob sie all diese Dinge glauben und sie treu bekennen und bis zum Ende befolgen wollen; und sie sollen keine Ehefrauen haben oder, falls sie Ehefrauen haben, sollen sie bereits ins Kloster eingetreten sein oder vom Diözesanbischof die Erlaubnis erhalten haben, nachdem sie ein Keuschheitsgelübde abgelegt haben; und ihre Frauen in einem solchen Alter sind, dass kein Verdacht auf sie fallen kann; sie sollen ihnen das Wort des heiligen Evangeliums sagen, dass sie „hingehen und alles, was sie besitzen, verkaufen und sich bemühen, es den Armen zu geben“. Wenn sie das nicht können, reicht ihr guter Wille. Die Brüder und ihre Diener sollen sich hüten, um ihre zeitlichen Angelegenheiten besorgt zu sein, damit sie nach der Eingebung des Herrn frei über ihre Güter verfügen können. Wenn sie jedoch um Rat gefragt werden, sollen die Geistlichen die Möglichkeit haben, sie zu gottesfürchtigen Menschen zu schicken, damit mit ihrem Rat Güter an die Armen gegeben werden können. Dann sollen sie die Kleider der Bewährung bekommen, das heißt zwei Tuniken ohne Kapuze und Gürtel, und Hosen und einen Umhang bis zum Gürtel, es sei denn, die Amtsträger denken manchmal anders vor Gott. Wenn das Jahr der Bewährung vorbei ist, sollen sie in den Gehorsam aufgenommen werden und versprechen, dieses Leben und diese Regel immer zu beachten. Und auf keinen Fall wird es ihnen erlaubt sein, diese Religion zu verlassen, wie es der Herr Papst verfügt hat; denn, wie das Evangelium sagt, „niemand, der seine Hand an den Pflug legt und dann umkehrt, ist tauglich für das Reich Gottes“. Diejenigen aber, die bereits Gehorsam versprochen haben, sollen eine Soutane mit Kapuze und eine andere ohne Kapuze bekommen, wenn sie es wünschen. Und diejenigen, die durch die Notwendigkeit gezwungen sind, können Schuhe tragen. Und alle Brüder sollen schlechte Kleider anziehen und sie mit Sackleinen und anderen Tüchern flicken, mit dem Segen Gottes. Ich ermahne sie jedoch und fordere sie auf, die Menschen nicht zu verachten und zu verurteilen, die sie in weiche und bunte Kleider gekleidet sehen und die delikate Speisen und Getränke zu sich nehmen, sondern ein jeder soll sich selbst beurteilen und verachten.

 

KAPITEL II: über das göttliche Amt und das Fasten, und wie die Brüder in der Welt umherziehen sollen

Die Kleriker sollen das göttliche Amt nach dem Ritus der Heiligen Römischen Kirche rezitieren, mit Ausnahme des Psalters, und können daher über Breviere verfügen. Die Laien sollen jedoch vierundzwanzig Vaterunser zur Mette, fünf zur Laudes, sieben zur Ersten, Dritten, Sechsten und Neunten Stunde, zwölf zur Vesper und sieben zur Abendandacht beten und für die Toten beten. Und sie sollen fasten vom Fest Allerheiligen bis zur Geburt des Herrn. Die heilige Fastenzeit hingegen, die am Dreikönigstag beginnt und ununterbrochen vierzig Tage dauert, die der Herr mit seinem heiligen Fasten geweiht hat, diejenigen, die darin freiwillig fasten, können vom Herrn gesegnet werden, und diejenigen, die das nicht wollen, können nicht dazu verpflichtet werden. Die anderen aber, bis zur Auferstehung des Herrn, mögen sie fasten. Zu anderen Zeiten sind sie nicht verpflichtet zu fasten, außer freitags. Aber in Fällen offensichtlicher Notwendigkeit sind die Brüder nicht verpflichtet, körperlich zu fasten. Andererseits rate ich meinen Brüdern im Herrn Jesus Christus und ermahne sie, dass sie, wenn sie in der Welt umhergehen, nicht streiten und Wortgefechte vermeiden oder andere verurteilen, sondern sanftmütig, friedfertig, bescheiden, sanftmütig und demütig sein sollen und mit allen ehrlich reden, wie es sich gehört. Und sie sollten nicht reiten, es sei denn, sie sind durch eine offensichtliche Notwendigkeit oder ein Gebrechen dazu gezwungen. In welches Haus sie auch eintreten, sollen sie zuerst sagen: „Friede sei mit diesem Haus!“ Und nach dem heiligen Evangelium ist es ihnen erlaubt, alle Speisen zu essen, die ihnen vorgesetzt werden.

KAPITEL IV: Dass die Brüder kein Geld erhalten

Ich befehle allen Brüdern nachdrücklich, dass sie auf keinen Fall Geld oder Gelder erhalten dürfen, weder direkt noch über einen Vermittler. Die Seelsorger und Kustoden aber, und nur sie, sollen durch geistliche Freunde für die Bedürfnisse der Kranken und die Kleidung der anderen Brüder sorgen, je nach Zeit und Ort und kalter Witterung, wie es ihnen notwendig erscheint, immer unter der Voraussetzung, dass sie, wie gesagt, kein Geld oder Gelder erhalten.

KAPITEL V: Die Arbeitsweise

Diejenigen Brüder, denen der Herr die Gnade der Arbeit gewährt hat, sollen treu und hingebungsvoll arbeiten, damit sie, nachdem sie den Müßiggang, den Feind der Seele, verbannt haben, den Geist des heiligen Gebets und der Hingabe nicht auslöschen, dem alle anderen zeitlichen Dinge dienen müssen. Als Lohn für ihre Arbeit sollen sie für sich und ihre Brüder die leiblichen Bedürfnisse, ausgenommen Geld, in Empfang nehmen, und zwar bescheiden, wie es sich für Diener Gottes und Anhänger der heiligsten Armut gehört.

KAPITEL VI: Die Brüder sollen sich nichts aneignen, auch nicht das Betteln und die kranken Mönche

Die Brüder sollen sich nichts aneignen, weder Haus noch Ort noch sonst etwas. Und als Pilger und Fremde in dieser Welt, die dem Herrn in Armut und Demut dienen, sollten sie mit Zuversicht um Almosen gehen. Sie sollen sich auch nicht schämen, denn der Herr hat sich für uns in dieser Welt arm gemacht. Das ist die Erhabenheit der höchsten Armut, die euch, meine lieben Brüder, zu Erben und Königen des Himmelreichs gemacht hat, arm an Dingen und reich an Tugenden. Das soll euer Teil des Erbes sein, der Teil, der in das Land der Lebenden führt. Und weil wir an dieser Armut festhalten, liebe Brüder, wollen wir für den Namen unseres Herrn Jesus Christus nichts anderes unter dem Himmel in Ewigkeit besitzen. Und wo immer die Brüder sind und sich treffen werden, sollen sie Vertrautheit miteinander zeigen und jeder soll dem anderen vertrauensvoll seine Bedürfnisse offenbaren; denn wenn eine Mutter ihr fleischliches Kind nährt und liebt, wie viel sorgfältiger muss man dann seinen geistlichen Bruder lieben und nähren? Und wenn einer von ihnen krank wird, müssen die anderen Brüder ihm so dienen, wie sie selbst bedient werden möchten.

KAPITEL VII: Von der Buße, die den Brüdern auferlegt wird, die sündigen

Wenn einer der Brüder auf Veranlassung des Feindes tödlich gesündigt hat, sind die Brüder verpflichtet, sich allein an die Provinzialminister zu wenden, und zwar für die Sünden, für die die Anrufung der Provinzialminister aus den Reihen der Brüder angeordnet wurde. Die Seelsorger sollen also, wenn sie Priester sind, ihnen die Buße barmherzig auferlegen; wenn sie aber keine Priester sind, sollen sie sie von anderen Priestern des Ordens auferlegen lassen, wie es ihnen nach Gottes Willen am besten erscheint. Und sie müssen sich davor hüten, wegen der Sünde eines anderen zornig und unruhig zu werden, denn Zorn und Unruhe verhindern die Nächstenliebe bei sich selbst und bei anderen.

KAPITEL VIII: Wahl des Generalministers dieser Bruderschaft und des Kapitels von Pfingsten

Alle Brüder sind verpflichtet, immer einen der Brüder dieses Ordens als Generalminister und Diener der ganzen Bruderschaft zu haben, und sie müssen ihm fest gehorchen. Wenn er stirbt, soll die Wahl eines Nachfolgers von den Provinzialministern und Kustoden im Pfingstkapitel durchgeführt werden, an dem die Provinzialminister immer teilnehmen müssen, wo immer der Generalminister dies beschließt; und dies soll einmal alle drei Jahre oder innerhalb eines längeren oder kürzeren Zeitraums geschehen, den der Generalminister anordnet. Und wenn es den Provinzialministern und Kustoden zu irgendeinem Zeitpunkt einstimmig erscheint, dass ein solcher Minister für den Dienst und das Gemeinwohl der Brüder ungeeignet ist, sind die besagten Brüder, denen die Wahl übertragen wird, im Namen des Herrn verpflichtet, einen anderen als ihren Kustoden zu wählen. Nach dem Pfingstkapitel können die einzelnen Minister und Kustoden, wenn sie es wünschen und für angebracht halten, ihre Brüder einmal im selben Jahr in ihrem Gebiet zu einem Kapitel einberufen.

KAPITEL IX: Die Prediger

Die Brüder dürfen in der Diözese eines Bischofs nicht predigen, wenn es ihnen vom Bischof selbst verboten wurde. Und kein Bruder soll es wagen, überhaupt zum Volk zu predigen, wenn er nicht zuvor vom Generalminister dieser Bruderschaft geprüft und genehmigt worden ist und von ihm das Amt des Predigers erhalten hat. Ich ermahne und fordere dieselben Brüder auch auf, in ihrer Predigt wohlüberlegt und keusch zu sein, zum Nutzen und zur Erbauung des Volkes, indem sie den Gläubigen Laster und Tugenden, Strafe und Ruhm mit kurzen Worten verkünden, da der Herr auf Erden in kurzen Worten gesprochen hat.

KAPITEL X: Ermahnung und Zurechtweisung der Brüder

Die Brüder, die Minister und Diener der anderen Brüder sind, sollen ihre Brüder besuchen und ermahnen und sie demütig und barmherzig korrigieren, ohne ihnen etwas zu befehlen, was ihrer Seele und unserer Regel widerspricht. Die Brüder also, die Untertanen sind, sollen daran denken, dass sie für Gott ihren eigenen Willen verleugnet haben. Deshalb befehle ich ihnen nachdrücklich, ihren Amtsträgern in all den Dingen zu gehorchen, die sie dem Herrn versprochen haben und die nicht gegen ihre Seele und unsere Regel verstoßen. Und wo immer es Brüder gibt, die erkennen und zugeben, dass sie nicht in der Lage sind, die Regel geistlich zu befolgen, müssen und können sie sich an ihre Minister wenden. Die Amtsträger sollen sie mit Liebe und Wohlwollen aufnehmen und sie mit solcher Vertrautheit behandeln, dass sie mit ihnen reden und umgehen, wie die Herren mit ihren Knechten reden und umgehen; denn so muss es sein, damit die Amtsträger die Diener aller Brüder sein können. Ich ermahne also und ermahne in dem Herrn Jesus Christus, dass die Brüder sich hüten vor allem Stolz, eitlem Ruhm, Neid, Geiz, Sorgen und Nöten dieser Welt, vor Missgunst und Murren. Diejenigen aber, die sich nicht mit Buchstaben auskennen, sollen sich nicht darum kümmern, sie zu lernen, sondern sie sollen darauf achten, dass sie vor allem den Geist des Herrn und sein heiliges Wirken haben, dass sie allezeit mit reinem Herzen zu ihm beten und Demut, Geduld in Verfolgung und Schwachheit haben und die lieben, die uns verfolgen und verleumden; denn der Herr spricht: „Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen und verleumden; gesegnet sind die, die Verfolgung ertragen um der Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das Himmelreich. Und wer bis zum Ende ausharrt, wird gerettet werden.

KAPITEL XI: Die Brüder dürfen nicht in die Klöster der Nonnen gehen

Ich befehle allen Brüdern nachdrücklich, keine verdächtigen Beziehungen oder Gespräche mit Frauen zu führen und keine Nonnenklöster zu betreten, außer für diejenigen, denen der Apostolische Stuhl eine besondere Erlaubnis erteilt hat. Sie sollten auch keine Männer oder Frauen zu Paten machen, damit bei dieser Gelegenheit kein Skandal unter den Brüdern oder über die Brüder entstehen kann.

KAPITEL XII: Von denen, die unter die Sarazenen und andere Ungläubige gehen

Diejenigen Brüder, die auf göttliche Eingebung hin zu den Sarazenen und anderen Ungläubigen gehen wollen, sollen die Erlaubnis ihrer Provinzialminister einholen. Die Minister sollten niemandem die Erlaubnis erteilen zu gehen, außer denjenigen, die sie für geeignet halten, geschickt zu werden. Ferner befehle ich den Ministern im Gehorsam, den Herrn Papst um einen der Kardinäle der heiligen römischen Kirche als Statthalter, Beschützer und Korrektor dieser Bruderschaft zu bitten, damit wir, immer Untertanen und Untergebene zu Füßen derselben heiligen Kirche, fest im katholischen Glauben, Armut, Demut und das heilige Evangelium unseres Herrn Jesus Christus, das wir fest versprochen haben, beachten. Deshalb soll es niemandem gestattet sein, dieses Schreiben unserer Konfirmation in irgendeiner Weise zu entkräften oder ihm mit Dreistigkeit und Unverfrorenheit entgegenzutreten. Und wer sich anmaßt, ihn zu versuchen, der soll wissen, dass er den Zorn des allmächtigen Gottes und seiner seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird.

Aus dem Lateran, 29. November 1223, dem achten Jahr unseres Pontifikats.

Shopping Basket
Apri per chattare
1
Scrivimi un messaggio
Ciao Fratello/Sorella
Come posso aiutarti?